Sollten zum Zeitpunkt der Reise behördliche Einschränkungen gelten, denen zufolge eine Teilnahme nur für gegen das COVID19-Virus geimpfte, negativ getestete oder von einer SARS-CoV-2-Infektion genesene Personen zulässig ist, so haben alle Teilnehmenden den entsprechenden Nachweis hierfür selbständig zu erbringen. Dies gilt auch, sofern die entsprechenden Regelungen zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht bekannt waren. Wird der erforderliche Nachweis nicht erbracht, so ist eine Teilnahme am Lehrgang nicht möglich und es fallen Stornokosten an.