NSV Ausbildung Ski Alpin
 
 

Anmeldung / Reisebedingungen

 

Allgemeine Anmeldebedingungen des NSV Landeslehrteam Alpin/Snowboard

  • Bitte beachten Sie die Zulassungsvoraussetzungen der einzelnen Ausbildungsstufen

  • Die Anmeldung zu Aus- und Fortbildungen des NSV ist nur nur für Mitglieder in einem Sportverein möglich.
    Dieser Verein muss dem NSV angeschlossen sein. Eine Liste dieser Vereine finden Sie in unserem Downloadbereich.
    Ausnahmen sind Lehrkräfte an Schulen, Mitglieder der Bundeswehr bzw. des BGS.
  • Der Verein muss vom Teilnehmer über die Anmeldung unterrichtet werden.
  • Die Anmeldung ist online in der jeweiligen Lehrgangsbeschreibung möglich.
    Sie ist verbindlich, solange der Lehrgang nicht ausgebucht ist oder seitens des NSV abgesagt wird. 
  • Bei einer Stornierung Ihrerseits fallen Stornogebühren an. Ein ärztiches Attest entbindet Sie nicht von einer Zahlungsverpflichtung. Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.
  • Für jeden Lehrgang und jeden Teilnehmer ist jeweils der Lehrgangsbetrag einzeln zu überweisen.
    (Bitte keine Sammelbuchungen mit mehreren Teilnehmern und/oder mehreren Lehrgängen anweisen!)
  • Die Anzahlung für die Lehrgänge beträgt 100 EUR und ist sofort nach Bestätigung an die nachfolgende Bankverbindung zu überweisen. Die Anmeldebestätigung per E-Mail wird erst mit Eingang der Anzahlung wirksam. Wird die Anzahlung nicht bezahlt, so entbindet das nicht von der Zahlung der jeweiligen Stornogebühren. Siehe Reisebedingungen.

    NSV e.V. Ausbildung
    IBAN: DE08268914841002647901
    BIC: GENODEF1OHA
    Volksbank im Harz
  • Die Restzahlung ist bis spätestens 5 Wochen vor Beginn des Lehrgangs zu zahlen.
  • Auf allen Überweisungen muss zwingend im Feld "Verwendungszweck" die Lehrgangsnummer und Vor- u. Nachname des Teilnehmers angegeben werden (z.B. B19-09 Karl Mustermann), andernfalls kann die Überweisung nicht zugeordnet werden. Bitte pro Teilnehmer & Lehrgang jeweils eine Überweisung veranlassen, so dass die Zahlungen richtig zugewiesen werden können. Bitte keine Sammelbuchungen mit mehreren Teilnehmern oder verschiedenen Lehrgängen!
  • Teilnehmer aus anderen DSV-Landesskiverbänden informieren bitte bei der Anmeldungen zu unseren Aus- oder Fortbildungen beide Verbände per E-Mail.
  • Teilnehmer unter 18 Jahren, entscheidend ist das Alter zu Lehrgangsbeginn, müssen uns die "Einverständniserklärung U18", siehe Downloads, vor dem Lehrgang per E-Mail zukommen lassen. Details zum Ablauf sind der Ausschreibung der einzelnen Lehrgänge zu entnehmen.

 

Zusatzbedingungen Ausbildung Grundstufe und Instruktor

Grundstufe:

Verbindliche Abnahme des DSV-Lehrplanpakets: Mit meiner Anmeldung zur Ausbildung Grundstufe bestätige ich, dass ich mit der Datenweitergabe an den DSV zum Versand des Lehrplanpakets zum Vorzugspreis sowie der zugehörigen Rechnung einverstanden bin.

Folgende Bücher sind enthalten:

  • DSV Lehrplan Schneesport
  • DSV Lehrplan Alpin (nur noch digital)
  • DSV Theorielehrbuch

Das Bücherpaket wird Dir ca. 1 Woche vor Beginn des Theorie- und Methodiklehrgangs vom DSV per Post zugeschickt. Die Berechnung erfolgt ebenso direkt vom DSV.

Verbindliche Beantragung der DSV Card vor Ausbildungsbeginn: Vor der Ausbildung muss die DSV Card (Skilehrerausweis) online beim DSV beantragt werden. Dafür fallen zusätzliche Kosten an. Weitere Infos findest Du auch hier.

  • Es sind nur Online-Cardbeantragungen beim DSV Card Service möglich
  • Die Eingangsbestätigungsmail, die vom Card Service automatisch an den Antragsteller gesendet wird, musst Du zum Lehrgang mitbringen
  • Card Anträge von Personen, die nicht bestanden haben, werden storniert
  • Card-Anträge von Personen, bei denen Unterlagen (z.B. 1. Hilfe, etc.) fehlen, behalten 1 Jahr ihre Gültigkeit
  • Vor einer Nachprüfung ist ein neuer DSV-Card-Antrag zu stellen
  • Bearbeitungskosten fallen erst nach Ausstellung der Card an

Instruktor:

Die Ausbildung kann nur mit einer gültigen DSV Card (Grundstufe) bzw. einer vorherigen Beantragung der DSV Card (Instruktor) erfolgen. Bedingungen siehe Grundstufe.

 

 

REISEBEDINGUNGEN DES NSV (Stand 23.04.2020)

Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,                                        

bitte lesen Sie folgende Ausführungen sorgfältig durch, sie sind Bestandteil und Grundlage der von Ihnen gebuchten Aus- und Fortbildung beim NSV (Niedersächsischer Skiverband) und werden mit Ihrer Anmeldung ausdrücklich anerkannt.

  1. Abschluss des Vertrages und Fremdleistungen
  2. Bezahlung
  3. Leistungen und Preise
  4. Leistungs- und Preisänderungen
  5. Rücktritt durch den Teilnehmer vor Reisebeginn/Stornogebühren
  6. Umbuchungen und Ersatzperson
  7. Reiseversicherungen
  8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
  9. Höhere Gewalt und Reisebeschränkungen seitens des Auswärtigen Amtes
  10. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung, Haftung
  11. Fristen, Verjährung und Abtretung
  12. Datenschutz
  13. Allgemeines

1. Abschluss des Vertrages und Fremdleistungen:
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem NSV den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Bestätigung durch den NSV zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder sowie für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Für deren Vertragsverpflichtungen, sowie für seine eigenen, hat der Anmelder einzustehen. Bei oder unverzüglich nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung, die alle wesentlichen Bestandteile der gebuchten Aus- oder Fortbildung enthält. Weichen Inhalte dieser Bestätigung von Ihrer Buchung ab, so ist dies unverzüglich der Geschäftsstelle zu melden. Ansonsten gilt die Bestätigung wie ausgestellt. Vormerkungen/ Reservierungen werden durch den NSV grundsätzlich nicht angenommen. Für gebuchte Fremdleistungen tritt der NSV nur im Rahmen einer nachweislichen Mitschuld bei erheblichen Mängeln ein.

2. Bezahlung:
Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung eine Anzahlung in Höhe von 100,- Euro sofort fällig. Die restlichen Gelder sind bis spätestens 5 Wochen vor Lehrgangsbeginn zu entrichten. Barzahlungen sind nicht möglich. Bitte für alle Überweisungen unser Geschäftskonto mit Angabe der jeweiligen Lehrgangsnummer und Ihrem Namen verwenden. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 5 Wochen vor Reiseantritt) ist die Gesamtsumme sofort fällig.
Gebühren für Umbuchungen, Stornierungen etc. werden direkt fällig. Sie erhalten eine gesonderte Kostenaufstellung. Bei uns eingegangene Gelder werden ggf. mit diesen Kosten verrechnet.
Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Fristsetzung nicht, kann der NSV von dem Vertrag zurücktreten. Sollten zu diesem Zeitpunkt schon Gebühren durch entsprechende Fristen entstehen (s. 5) sind diese zu entrichten. Zudem behält sich der NSV vor, bei Mahnungen eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro (pro Mahnung) zu erheben.

3. Leistungen und Preise:
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Lehrgangsbeschreibungen auf unserer Website) und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung. Bitte vergleichen Sie unbedingt die Leistungsbeschreibung Ihrer Buchungsbestätigung mit Ihren gewünschten Leistungen. Sonderwünsche sind schriftlich anzugeben und gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Da wir uns in der freien Natur bewegen, kann es zu spontanen Veränderungen des Programmes/ Tagesablaufes kommen. Wir bitten hierfür um Verständnis, die Sicherheit der Teilnehmer und ein reibungsloser Lehrgangsverlauf gehen vor. Bei Beschwerden über mangelhafte Leistungen ist immer der Lehrgangsleiter der erste Ansprechpartner vor Ort.

4. Leistungs- und Preisänderungen:
Änderungen wesentlicher vertraglicher Leistungen gegenüber den vereinbarten Inhalten, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind schriftlich darzulegen und müssen von beiden Parteien schriftlich bestätigt/ anerkannt werden. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Erhöhungen von mehr als 5% des Gesamtpreises ist der Teilnehmer berechtigt den Lehrgang zu stornieren.

5. Rücktritt durch den Teilnehmer vor Reisebeginn/ Stornogebühren:
Sie können jederzeit vor Lehrgangsbeginn von diesem zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim jeweiligen Lehrgangsleiter. Mit Ihrem erklärten Rücktritt geht unser Anspruch an die Bezahlung der Lehrgangsgebühren verloren. Stattdessen wird in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Stornierung eine entsprechende Entschädigung (Rücktrittsgebühren) fällig. Diese wird ebenso fällig, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Verspätung an Lehrgängen nicht teilnehmen können. Ein ärztliches Attest entbindet Sie nicht von der Zahlungspflicht. Von daher empfehlen wir dringend zur Absicherung Ihrer Gelder eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Der pauschalierte Anspruch bemisst sich in der Regel pro Person bei Stornierungen nach folgenden Standardgebühren (auf Grundlage der Lehrgangskosten):                               

- bis 3 Monate vor Lehrgangsbeginn:      10%
- bis zum 31. Tag vor Lehrgangsbeginn:  20%
- ab dem 30. Tag vor Lehrgangsbeginn:  40%
- ab dem 10. Tag vor Lehrgangsbeginn oder bei Nichtantritt: 80%

6. Umbuchungen (Namens- oder Terminänderungen):         
Statt der ursprünglich angemeldeten Person kann auch eine von dieser namentlich zu benennende Ersatzperson, welche ebenfalls die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, am Lehrgang teilnehmen ("Namensänderung"). Eine Namensänderung ist jederzeit möglich. Alternativ dazu können wir auf Ihren Wunsch gegebenenfalls auch eine Umbuchung auf einen anderen Lehrgang innerhalb derselben Wintersaison vornehmen ("Terminänderung"). Dies betrifft nur vom NSV als Veranstalter organisierte Lehrgänge. Terminänderungen erfolgen generell auf Kulanz und ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen: Für den neuen Wunschtermin müssen freie Kapazitäten verfügbar sein und der freiwerdende Platz beim ursprünglich gebuchten Lehrgang muss vom Veranstalter an einen anderen Interessenten weitergegeben werden können. Die Wahrscheinlichkeit hierfür steigt mit der Länge des zeitlichen Vorlaufs. Wenn nicht beide Bedingungen für eine Terminänderung erfüllt sind, ist eine Umbuchung leider nicht möglich und gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Alle Umbuchungen - sowohl Namens- als auch Terminänderungen - werden aufgrund des damit verbundenen organisatorischen Aufwands mit einer Pauschale von 30,- Euro in Rechnung gestellt.

7. Reiseversicherungen:           
Wir empfehlen Ihnen, sich für den Lehrgang entsprechend abzusichern. Die Lehrgangsgebühren über eine Reiserücktrittsversicherung und die erhöhten Risiken des alpinen Skilaufens im Ausland über entsprechende Krankenversicherungen mit Auslandspaketen sowie eine entsprechende Unfallversicherung.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter:                    
Der NSV kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung des Lehrganges trotz einer entsprechenden Abmahnung unsererseits vom Teilnehmer erheblich und nachhaltig gestört wird.
Der NSV kann bei Nichterreichen einer angegeben Mindestteilnehmerzahl (s. Leistungsbeschreibung des Lehrganges) bis zu 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn den Lehrgang absagen. Der NSV informiert schnellstmöglich alle Teilnehmer bei Absage eines Lehrganges. Der Reisepreis wird vollumfänglich an den Teilnehmer zurückgezahlt.

9. Höhere Gewalt und Reisebeschränkungen seitens des Auswärtigen Amtes:
Der NSV oder der Teilnehmer können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände (‚höhere Gewalt‘), die vom Veranstalter nicht zu kontrollieren sind, auftreten. Das gilt ausschließlich unter der Bedingung, dass es eine Reisewarnung für den Zielort gibt, z.B. bei Naturkatastrophen im oder in unmittelbarer Nähe des Reisegebietes, Kriege, flächendeckende politische Unruhen oder schwere Ausbrüche gefährlicher Krankheiten. In diesem Fall ist der Reiserücktritt kostenfrei.
Wichtig: Wer aus Angst oder wegen Reiseunlust den Vertrag kündigt, kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände (‚höhere Gewalt) berufen und unterliegt den genannten Stornobedingungen.         

10. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung, Haftung:                          
Bei erwiesenem Vorliegen eines Mangels kann der Teilnehmer unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreise (Minderung) oder der Kündigung einen Schadenersatz verlangen. Dies gilt nicht für Mängel, die der NSV nicht zu vertreten hat. Der Mangel ist während des Lehrganges dem Lehrgangsleiter anzuzeigen. Ist dieser nach Abwägung der Verhältnisse nicht in der Lage, den Mangel zu beseitigen, muss er mindestens bis zum 31. Tage nach Ende des Lehrganges schriftlich beim NSV angezeigt werden.

11. Fristen, Verjährung und Abtretung:
Mängelanzeigen sind spätestens bis einen Monat nach Lehrgangsende schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer nachweisen kann, dass ohne ein Verschulden seinerseits diese Frist versäumt wurde. Alle weiteren Ansprüche verjähren nach den Bestimmungen des BGB. Eine Abtretung von Ansprüchen ist ausgeschlossen.

12. Datenschutz:
Die für die Buchung notwendigen Daten werden von uns elektronisch gespeichert und vor Fremdzugriff geschützt. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitten wir Sie dies schriftlich mitzuteilen. Der Lehrgangsteilnehmer ist selber verantwortlich für die Einhaltung der jeweils gültigen Pass-,Visa,- und Zollbestimmungen.
                                              
13. Allgemeines:
Die Unwirksamkeit einzelner Bereiche hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die Lehrgangsausschreibungen.
Änderungsvorbehalt: Sicherheit geht vor. Aufgrund von wetterbedingten Einflüssen oder anderer höherer Gewalt ist der NSV daher unter Umständen gezwungen, den Tagesablauf vor Ort kurzfristig zu ändern. 

 
Partner des
Lehrteams:
  SOS   das Alois   Ziener   Ortovox   Hintertuxer Gletscher
 
NSV Ausbildung Ski Alpin • Rebenring 10 • 38106 Braunschweig • Email: mail@nsv-ausbildung.de